Loading…

Hoverboard im Praxistest

Hoverboards im Test: Viel Qualität für wenig Geld?

In den beliebten Filmen „Zurück in die Zukunft“ ist das Hoverboard ein schwebendes Board. In der Realität gelten leider andere Regeln: Stattdessen ist das Hoverboard hier ein wenig wie ein Gemisch aus einem Skateboard und einem Segway. Auch das ist allerdings ziemlich cool, sieht klasse aus und macht mit dem kleinen Zukunftstouch, den das elektrische Fahrzeug einem verleiht, wirklich viel Spaß.

Günstige Chinaboards locken mit Schnäppchenpreisen und angeblich hochwertiger Qualität. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: Schlechte Fahrgefühl, Akku schnell leer und in Extremfällen fangen Hoverboards sogar an zu brennen. Umso wichtiger ist es Hoverboards zu vergleichen und echte Hoverboard Praxistests zu lesen.

Was versteht man unter einem Hoverboard?

Hoverboards sind kleine Fortbewegungsmittel, die mit einem Elektromotor betrieben werden. Sie sind kompakt und leicht mitzunehmen, außerdem eignen sie sich gut für das Zurücklegen kleinerer Strecken. Man nennt sie deshalb auch Last-Mile-Fahrzeuge, also für die letzten ein bis zwei Kilometer der Gesamtstrecke. Hoverboards erreichen Maximalgeschwindigkeiten von zehn bis zwanzig Kilometern pro Stunde.

Ein Hoverboard besteht bloß aus seinem Motor, zwei Rädern, dem Standbrett und einem Gyroskop, das dafür sorgt, dass das Board nicht umkippt. Es gibt keinen Lenker, gesteuert wird das Hoverboard nur durch die Verlagerung des eigenen Gewichts. Ein guter Gleichgewichtssinn wäre also empfehlenswert für Hoverboard-Fahrer. Beschleunigen und bremsen kann man mit einer über Funk laufenden Fernbedienung oder mit einer App auf dem Smartphone.

Wo darf ich im Moment mit meinem Hoverboard fahren?

Elektroroller oder, wie man sie im Englischen nennt, E-Scooter dürfen seit Juni 2019 im Straßenverkehr gefahren werden. Das hat die „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ geregelt. Diese Verordnung gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit Lenker oder Haltestange und damit nicht für Hoverboards. Dass diese nicht auf Gehwegen fahren dürfen, ist bereits länger klar gewesen, denn sie können laut den Verkehrsbehörden gefährlich für Fußgänger werden.

Jetzt ist jedoch auch geregelt, dass Hoverboards generell nicht im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürfen. Stattdessen darf man sie nur in abgegrenzten Privaträumen fahren, wie zum Beispiel im eigenen Garten oder Innenhof. Der Grund dafür ist laut der Straßenverkehrszulassungsordnung folgender: Fahrzeuge, die ohne körperliches Zutun schneller als sechs Stundenkilometer fahren können, müssen einen Lenker, einen Sitz, Bremsen, Licht und einen Spiegel besitzen. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr ein Hoverboard fährt, muss mit einer Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Welcher Führerschein und welche Versicherung gilt für das Hoverboard?

Eigentlich ist für das Fahren eines Hoverboards eine Fahrerlaubnis nötig. Es ist jedoch unklar, welche Führerscheinklasse man für dieses Fahrzeug benötigt, denn bei der Festlegung dieser Klassen wurden Hoverboards logischerweise noch nicht berücksichtigt. Hoverboards könnten unter verschiedene Krafträderklassen fallen, allerdings auch unter die PKW-Klasse B. Bis das nicht geklärt ist, kann man also an sich auch noch keinen Hoverboard-Führerschein machen.

Hoverboards sind nicht ungefährlich. Dadurch, dass sich der Akku leicht überhitzen kann, kann es sogar Brände geben. Man sollte daher immer auf die Ladezeiten achten, die der Hersteller vorgibt, nur das dazugehörige Ladegerät nutzen und keine brennbaren Gegenstände in der Nähe aufbewahren. Falls dennoch mal ein Unfall geschieht, gibt es für Hoverboards allerdings keine Versicherung. Auch die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Es ist dabei egal, ob man selbst oder ein Dritter verletzt ist oder aber auch, ob es einen Sachschaden gibt: Für Unfälle mit dem Hoverboard gibt es von der Versicherung kein Geld.

Hier kannst du einen Hoverboard Review eines hochwertigen Boards ansehen: